Recht haben und Recht bekommen
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Grundlegend hat jeder eine Rechtsschutzgarantie, die zusichert, dass ein rechtlich relevanter Fall vor einem unabhängigen Richter geklärt werden kann. Gemäß dem Grundgesetz Artikel 103 (Absatz 1) steht jedem Bürger rechtliches Gehör zu. Das heißt somit, dass kein Urteilsspruch zu Lasten einer Person gesprochen werden darf, wenn dieser sich nicht zu diesem Sachverhalt äußern durfte. Infolgedessen haben sowohl Ankläger als auch Beklagte (in zivilrechtlichen Angelegenheiten) die Chance vor einem Gericht zu agieren. Bei zahlreichen Bürgern herrschen allerdings noch immer etwas die Befürchtungen vor die Aufwendungen für eine potentiell Verhandlung vor Gericht nicht zahlen aufwenden zu können.Recht haben und Recht bekommen ist … Continue Reading

